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Von der Bundesinnung haben wir folgendes Schreiben zum Thema "Pensionsaufschub" erhalten:
Im Rahmen des SVÄG 2016 (BGBl 29/2017) wurde die Möglichkeit des Pensionsaufschubs geschaffen. Der Pensionsversicherungsbeitrag verringert sich um die Hälfte von 22,8% auf 11,4%. Der DN-Anteil beträgt 5,125%, der DG-Anteil 6,275%. (In der MVB-Besprechung im Hauptverband am 16.5.2017 wird für die Ermittlung des reduzierten Dienstgeber- und Dienstnehmeranteiles eine kommagenaue Abrechnung auf drei Stellen empfohlen).
Förderung startet mit 1.7.2017 – zusätzliche Mitarbeiter werden drei Jahre gefördert – WKÖ begrüßt Beschäftigungsbonus und fordert generelle Senkung der hohen Lohnnebenkosten in Österreich.
Ab 1. Juli 2017 entfällt die Aushangpflicht für Arbeitnehmerschutz-Gesetzen. Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer erfüllt!
Lediglich in Arbeitszeitbestimmungen für Lenker muss nach wie vor die Einsichtmöglichkeit für jeden betroffenen Mitarbeiter gewährt bleiben (ob in Papierform oder durch elektronischen Zugang ist egal).
Folgende Ergänzungen wurden auf www.wko.at/registrierkassen durchgeführt. Die ab 1.4.2017 geltenden Vorschriften bezüglich Signatur, Inhalte der Belege und Meldung bei FinanzOnline finden Sie übersichtlich auch in der Broschüre "Registrierkassennews"!
Auch das neue Jahr bringt neue gesetzliche Bestimmungen. Dazu gehören unter anderem das Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz, eine Novelle zur Exekutionsordnung, Änderungen zum Kinderbetreuungsgeld, sowie ein Gesetz, das die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsprozess nach längeren Krankenständen erleichtern soll.