Detailansicht

Kündigungsfristen für Arbeiter NEU!

Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei den Kündigungsfristen wurde 2017 ohne Einbindung der Sozialpartner und gegen die Vorbehalte der Wirtschaft beschlossen. Das vorgesehene Inkrafttreten per 1. Jänner 2021 wurde dann coronabedingt auf den 1. Juli 2021 verschoben. Aktuell macht sich die Wirtschaftskammer für eine weitere Verschiebung stark, um die Betriebe in der jetzigen Situation nicht zusätzlich zu belasten. Denn der Schritt bringt für Arbeitgeber einiges an Mehrkosten mit sich. Eine Übersicht über die jetzigen Regelungen und die bevorstehenden Änderungen finden Sie hier >> WKO.at

Zurück