Mistplätze während Corona-Zeiten
Achtung! Nur 4 Mistplätze haben geöffnet!
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Maßnahmen, Auswirkungen und Hilfsmaßnahmen für unsere Mitgliedsbetriebe.
Gemäß § 36 Abs. 1 BauV ist durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Nichtraucherinnen und Nichtraucher in Aufenthaltsräumen vor der Einwirkung von Tabakrauch geschützt sind.
Die Unternehmensberatung der WK Wien hat mit Jänner 2019 ein neues gefördertes Beratungsangebot gestartet. Informieren Sie sich über finanzielle Zuschüsse zu Ihren Beratungskosten.
Zu den Kollektivvertragsverhandlungen finden Sie im Bereich Service ⇒ Kollektivverträge immer zahlreiche Dokumente.
Im Rahmen der Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung
Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments ist der Hersteller verpflichtet, eine WPK (werkseigene Produktionskontrolle)
einzurichten. Die neue EN 13830 gibt detaillierte Hinweise zur Umsetzung der WPK.