Kollektivverträge zum Download
Zu den Kollektivvertragsverhandlungen finden Sie im Bereich Service ⇒ Kollektivverträge immer zahlreiche Dokumente.
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Im Rahmen der Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung
Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments ist der Hersteller verpflichtet, eine WPK (werkseigene Produktionskontrolle)
einzurichten. Die neue EN 13830 gibt detaillierte Hinweise zur Umsetzung der WPK.
Lehrberechtigte sind ab 1.1.2018 dazu verpflichtet, die Internatskosten zu tragen, können jedoch deren Ersatz über die Lehrlingsstelle beantragen (§ 9 Abs. 5 BAG). Der Ersatz kann nach Ende des jeweiligen Berufsschullehrgangs beantragt werden.
Ab 01.03.2017 ist die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Bitte zu beachten, dass Fahrzeuge mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2017 nicht berücksichtigt werden können und die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf.
Da unsere Unternehmer top ausgebildete Lehrlinge suchen und wir immer wieder versuchen Jugendliche für den Beruf des Metalltechnikers, Metalldesigners und Oberflächtentechnikers zu begeistern, haben wir zusammen mit dem YouTube Star „VeniCraft“ – er hat 380.000 Abonnenten – ein Video gedreht.
Sie können das Video gerne auf Ihre eigene Homepage verlinken, weiter versenden oder auch für eine Präsentation verwenden.
Die neue Förderung „PATENT.SCHECK“ bietet Ihnen die Unterstützung die Sie brauchen bei der Frage: „Ist Ihre Erfindung patentierbar?“. Mit Hilfe des PATENT.SCHECK recherchieren Experten eines Patentamtes mit Ihnen gemeinsam den bisherigen Stand der Technik und loten mit Ihnen gemeinsam Ihre weiteren Möglichkeiten aus.
Die Einreichung ist laufend möglich. Es werden maximal 80% der Gesamtkosten gefördert.