Kosten + Indizes

Baukostenveränderungen

Auf der Seite http://www.preisumrechnung.at/ der Wirtschaftskammer Österreich können Sie online, unter Berücksichtigung der Stichtage, die Baukostenveränderungen errechnen lassen! Wir erhalten die Indexwerte leider nicht mehr und können daher auch keine Berechnungen mehr durchführen.

Kostenerhöhung Stahlpreise

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) mit Wirksamkeit 1.3.2021 festgestellt, dass eine durch Stahlpreiserhöhungen verursachte Preisänderung am Anteil "Material" nur dann zulässig ist, wenn die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Gesamtpreis 2 % überschreitet (Bagatellgrenze). Dies gilt sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preisminderungen.

Die Empfehlung der Unabhängigen Schiedskommission ist mit 12 Monaten - gerechnet ab 1.3.2021 - befristet.

Die Details der Empfehlung entnehmen Sie bitte dem Ergebnisprotokoll

Kostenerhöhung Stahlpreise

Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor

Die Unabhängige Schiedskommission gibt jährlich (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor aus dem Titel Kollektivvertragsabschluss aus.

Lohnnebenkosten

Dieses Merkblatt stellt die Rechengänge für die Ermittlung der Nebenkosten bei Arbeitern und Angestellten detailliert und nachvollziehbar dar.