Kollektivverträge

Kollektivverträge

In unseren Merkblättern finden Sie die jeweils geltenden Mindestmonatslöhne/-gehälter, Zulagen und Lehrlingsentschädigungen, sowie eine kurze Übersicht über rahmenrechtliche Änderungen.

Infoblätter enthalten neue Vorschriften so ausführlich wie nötig und so kurz wie möglich übersichtlich dargestellt und erklärt.

Den vollständigen Kollektivvertrag können Sie ebenfalls hier downloaden, sobald diese verfügbar sind. Gedruckte Exemplare bestellen Sie bitte im Innungsbüro.

KV 2022

Hinweis:

Diese Gehaltsordnung gilt ab 1.1.2022 zusätzlich zum Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe vom 27.11.2017 (in Kraft seit 1.1.2018), welcher unverändert weiter gilt und beinhaltet die ab 1.1.2022 anzuwendenden Gehaltstabellen.

KV 2021

Hinweis:

Diese Gehaltsordnung gilt ab 1.1.2021 zusätzlich zum Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe vom 27.11.2017 (in Kraft seit 1.1.2018), welcher unverändert weiter gilt und beinhaltet die ab 1.1.2021 anzuwendenden Gehaltstabellen.

KV 2020

Hinweis:
Diese Gehaltsordnung gilt ab 1.1.2020 zusätzlich zum Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe vom 27.11.2017 (in Kraft seit 1.1.2018), welcher unverändert weiter gilt und beinhaltet die ab 1.1.2020 anzuwendenden Gehaltstabellen.

KV 2019

Hinweis:
Der Zusatz-Kollektivvertrag gilt ab 1.1.2019 zusätzlich zum Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe vom 27.11.2017, welcher unverändert weiter gilt und beinhaltet die ab 1.1.2019 anzuwendenden Gehaltstabellen