Ausnahmen nach Artikel 5 BauPV
Da es immer wieder zu der Auffassung kommt, man sei laut Bauprodukte Verordnung nicht zu einer Leistungserklärung verpflichtet, weil die Ausnahmeregelung nach Artikel 5 zum Tragen kommt, finden Sie hier eine Klarstellung des Ausschusses Normen und Zertifizierung.