Referenzstatik Treppe
Hier finden Sie Grundinformation zur Referenzstatik Treppe
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Da es immer wieder zu der Auffassung kommt, man sei laut Bauprodukte Verordnung nicht zu einer Leistungserklärung verpflichtet, weil die Ausnahmeregelung nach Artikel 5 zum Tragen kommt, finden Sie hier eine Klarstellung des Ausschusses Normen und Zertifizierung.
Hier finden Sie ein Ergänzungsblatt zur Broschüre "Referenzstatik Geländer" Juni 2015.
Wir weisen Sie auf ein Merkblatt der Bundesgeschäftsstelle zum Thema „Bedeutung und Einhaltung technischer Normen“ hin,